
Bauwerksbuch
Als staatlich befugte Ziviltechniker erstellen wir Ihr gesetzlich vorgeschriebenes Bauwerksbuch gemäß der Wiener Bauordnung. Wir übernehmen alle nötigen Schritte – von der Archivrecherche bis zur behördlichen Registrierung.
Die gesetzlichen Fristen für Bestandsgebäude: Handeln Sie rechtzeitig, um Haftungsrisiken zu minimieren:
- Bis 31. Dezember 2027: Gebäude mit Baujahr vor 1919
- Bis 31. Dezember 2030: Gebäude mit Baujahr zwischen 1919 und 1945.
Ausgenommen sind u. a. Kleingartenhäuser und Objekte mit < 50 m² bebauter Fläche.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Konsensrecherche & Erstprüfung: Wir erheben den baurechtlichen Konsens im Archiv der Baupolizei (MA 37) und führen die zerstörungsfreie Erstprüfung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Auskragungen) durch.
- Digitales Bauwerksbuch: Wir erstellen Ihr elektronisches Protokoll inklusive eines strukturierten Instandhaltungs- und Behebungsplans für etwaige Baugebrechen.
- Datenbank-Registrierung: Wir registrieren das Bauwerksbuch rechtssicher in der Online-Datenbank der Stadt Wien. Wichtig: Nur die Erstellbestätigung wird hochgeladen, Ihr Bauwerksbuch verbleibt geschützt bei Ihnen.
Aufgrund von rund 57.000 betroffenen Gebäuden in Wien kommt es im Planarchiv der Baupolizei bereits zu Wartezeiten für Termine zur Aktenaushebung.
Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot.
Weiterführende Informationen der Stadt Wien / Baupolizei zum Thema Bauwerksbuch:
https://www.wien.gv.at/amtswege/bauwerksbuch-registrierung