Unser Ziel ist, bei der Planung eines Projekts kreativ aber zugleich pragmatisch vorzugehen. Der schönste Entwurf nützt der Bauherrin oder dem Bauherrn nichts, wenn die Ausführung nicht finanzierbar ist. Deshalb legen wir großen Wert darauf, ein Projekt von Beginn an gut auf den Boden zu bringen. Wir verbinden die Interessen unserer Kunden mit der kulturellen Verantwortung, der wir uns als Architekten verpflichtet fühlen und schaffen auf diese Weise einen doppelten Mehrwert: Ein nachhaltiges Ergebnis im Sinne des Gebrauchs sowie der städtebaulichen und ästhetischen Anforderungen.

Was wir bieten
Unsere Kernkompetenz sind die Leistungen im Sinne der HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen) bzw. die LM.VM 2014 (Leistungs- und Vergütungsmodelle). Diese Leistungen umfassen die Betreuung eines Projektes bei der Projektentwicklung, Verfahrenssteuerung, Grundlagenermittlung und -analyse, Vorentwurf, Entwurf, Einreich- und Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vorbereitung der Vergabe, Vergabe, Begleitung der Bauausführung, örtliche Bauaufsicht und Dokumentation, Objektüberwachung und -betreuung.

Gerne bieten wir darüber hinaus auch Zusatzleistungen an:

Grundlagenermittlung

  • Bestands- und Aufmasspläne
  • Nutzflächenaufstellungen als Grundlage für Nutzwertgutachten
  • Nutzwertgutachten
  • Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen als Grundlage für den Vorentwurf
  • Bautechnische Beratung bei Immobilienkauf
  • Beratung beim Grundstückskauf, Liegenschaftsauswertungen und Bauträger- Grobkalkulationen, Besonnungs- und Belichtungsstudien
  • Beratung bei Sanierungsmaßnahmen bestehender Gebäude (energetische, statische, bauphysikalische und thermische Sanierung)
  • Erhebung des baurechtlichen Konsenses, Chronologie der Hauseinlage
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Beratung hinsichtlich der ÖNORM B 1300
  • Wohnungsumbauten unter Berücksichtigung der Bestimmungen des MRG

Bauverfahren, Bauabwicklung

  • Beratung bei Bauverfahren als Beteiligter oder Partei
  • Begleitende Kontrolle von Baustellen auf Bauherrenseite
  • Prüfingenieur hinsichtlich Einhaltung der OIB-Richtlinien
  • Fertigstellungsanzeige nach §128 WBO
  • Baufortschrittsprüfungen und Baufortschrittsbestätigungen gemäß BTVG
  • Baufortschrittsprüfungen und Baufortschrittsbestätigungen gemäß BTVG

Energieberatung / Sanierungskonzept

  • Vor-Ort-Energieberatung
  • Sanierungskonzepte
  • Umbauplanung
  • Kostenprognosen
  • Energieaudit gemäß Energieeffizienzgesetz

Nach Fertigstellung

  • Übergabe- und Vermietungspläne, Verkaufsunterlagen
  • Orientierungs- und Brandschutzpläne Dokumentation für den Betrieb u.ä.
  • Baubegleitung während der Gewährleistungsfristen
  • Schlußfeststellung nach Ablauf der Gewährleistungsfristen